Friedhof Dellwig

Allgemein

Der evangelische Friedhof in Dellwig steht im Zeichen des immateriellen Kulturerbes Friedhofskultur. Es sind nicht die Friedhöfe an sich zum immateriellen Kulturerbe ernannt worden, sondern die Friedhofskultur, also all das, was Menschen auf dem Friedhof tun. Dazu gehöre das Trauern, Erinnern und Würdigen genauso wie das Gestalten, Pflegen und Weiterentwickeln.

Der Friedhof ist vor allem auch ein Ort der Lebenden, der weit über die persönlichen Trauerrituale hinaus identitätsstiftende Bedeutung für unsere Gesellschaft hat. Hervorzuheben ist zum Beispiel die historische Dimension der Denkmäler. So sind auf dem evangelischen Friedhof in Dellwig die Gräber von vier Kindern von Ida und Friedrich von Bodelschwingh ein Anziehungspunkt für kirchengeschichtlich interessierte Besucher*innen.

Besonders bedeutsam ist auch die soziale Funktion des Friedhofs: Er erweist sich als Treffpunkt für Familien oder Angehörige und wirkt auch sozialer Vereinsamung von Hinterbliebenen entgegen. Nicht zuletzt zeigt sich dieser Kulturraum über kulturelle und religiöse Unterschiede hinweg als ein Ort der Integration und des Friedens. Nicht zu vergessen ist die Bedeutung der Friedhöfe für den Naturschutz, zum Beispiel auch als Ort der Biodiversität. In diesem Sinne achten die Friedhofsgärtner in der Friedhofsgestaltung auf Artenvielfalt und Insektenfreundlichkeit. In Dellwig beispielsweise werden freie Grabstellen mit Stauden bepflanzt, die Insekten Nahrung und Zuflucht bieten.

 

Auf seiner Seite www.kulturerbe-friedhof.de finden sich umfangreiche Informationen über die Friedhofskultur in Deutschland, die Ernennung zum immateriellen Kulturerbe und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft. 

Bestattung

Die christliche Bestattung geleitet unsere Verstobenen zur letzten Ruhe und hilft den Trauernden, Abschied zu nehmen. Trost und Halt findet der Abschied bei Gott, der sich um die Lebenden und die Toten sorgt und das ewige Leben schenkt. 

Die Bestattung besteht aus Trauerfeier und Beisetzung. Sie wird durch den Pfarrer oder die Pfarrerin der Gemeinde durchgeführt, in der die oder der Verstorbene Mitglied war. Auf Wunsch kann ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin die Bestattung übernehmen.

Zuerst wird der Pfarrer oder die Pfarrerin durch die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen über den Todesfall informiert. Daraufhin wird ein Gesprächstermin mit den Hinterbliebenen verabredet. Für das Gespräch besucht der Pfarrer oder die Pfarrerin die Angehörigen. Gemeinsam wird darüber gesprochen, wer die verstorbene Person war, wie sie lebte, woran sie glaubte und was ihr im Leben wichtig war. Auch die Trauerfeier wird gemeinsam geplant.

Zu einer Trauerfeier gehören: eine biblische Lesung, Musik und Lieder, Gebete und der Segen. Im Mittelpunkt steht die Trauerrede. In dieser wird die verstorbene Person als Geschöpf Gottes gewürdigt und als Mitmensch in der Familie und in anderen Bereichen, in der die/der Verstorbene gelebt hat.  Auch Angehörige und Freund*innen können sich aktiv an der Trauerfeier beteiligen — zum Beispiel in Form eigener Worte oder eines musikalischen Beitrags. Gern helfen Ihnen Pfarrer*innen und Bestatter*innen dabei, eine christliche Trauerfeier zu gestalten, die der Persönlichkeit der verstorbenen Person  und den Wünschen der Trauernden entspricht.

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite der Evangelischen Kirche Deutschland: Fragen zur Bestattung – EKD

Kontakt

Örtliche Grabstellenverwaltung

Gudrun und Joachim Hosang

 02378 - 5277

 

Abrechnung

Ev. Kreiskirchenamt Unna

Frau Spur

 

 Mozartstraße 18-20, 59423 Unna

 02303/ 2880

 02303/ 288147

 

Anfahrt

Friedhof Dellwig Parkplatz

Strickherdicker Weg 2

58730 Fröndenberg

 

Der Friedhof unserer Kirchengemeinde liegt unmittelbar neben der Dellwiger Kirche.

Downloads

Friedhofsatzung

Bestattungen auf dem Friedhof Dellwig

Auf dem Dellwiger Friedhof sind Bestattungen im Sarg oder in der Urne in etlichen Formen möglich. Es können alle Menschen bestattet werden. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Religion oder der Herkunft.

Für Trauerfeiern steht die Trauerhalle auf dem Friedhof zur Verfügung. Dafür gilt derzeit ein besonderes Nutzungskonzept. Hier geht's zum Nutzungskonzept. 

 

Wahlgrab

Den Angehörigen des / der Verstorbenen werden von der Grabstellenverwaltung mehrere freie Grabstellen angeboten. Davon wird von den Angehörigen eine Grabstelle für die Beisetzung des/der Verstorbenen ausgewählt und ein Nutzungsrecht an der Grabstelle erworbeb. Der / die Nutzungsberechtigte sorgen nach eigenen Vorstellungen für die Bepflanzung, den Schmuck und die Pflege des Grabes. Es kann auch mit der Kirchengemeinde ein kostenpflichtiger Pflegevertrag geschlossen werden. Es wird dann von der Kirchengermeinde für die gesamte Nutzungsdauer eine Gärtnerei mit der Pflege der Grabstelle beauftragt. Es gibt Wahlgräber für Sarg- oder Urnenbestattung. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich. 

 

Reihengrab

Den Ort der Grabstelle legt die Friedhofsverwaltung fest. Die Bepflanzung und Pflege obliegt auch hier den / der Nutzungsberechtigten.  Es gibt Wahlgräber für Sarg- oder Urnenbestattung. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. 

 

Gemeinschaftsfeld für Sarg oder Urne:

Die Bestattung findet auf einer Rasenfläche statt. Die Pflege übernimmt der Friedhof für die ganze Ruhezeit. Es ist möglich, Grabschmuck auf einer besonders dafür vorgesehenen Fläche abzulegen, unmittelbar an der Grabstelle ist es nicht möglich. Die Grabstelle wird mit einer Steinplatte gekennzeichnete, die den Namen und die Lebensdaten des / der Verstorbenen enthält.

 

Bestattung unter dem Baum

Diese Bestattungsart ist nur für Urnen möglich, die dann neben einem Baum bestattet werden. Die Pflege der Grabfläche übernimmt der Friedhof für die ganze Ruhezeit. Es ist möglich, Grabschmuck nur auf einer dafür vorgesehenen Fläche abzulegen. Auf einem Stein am Baum ist eine Namensplatte angebracht. 

 

Stelenfeld

Verschiedene Stelen sind vom Steinmetz auf dem Friedhof zu Felder aufgestellt. An den Stelen können nur Urnen beigesetzt werden, pro Stele bis zu vier Urnen. Angehörige suchen sich eine Stele aus und erwerben sie vom Steinmetz. An der Stele wird der Name des / der Verstorbenen angebracht. Es ist möglich unmittelbar an der Stele auf einer Bodenplatte Grabschmuck abzulegen. Die Grabstelle wird vom Friedhof für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt. 

 

Ruhezeiten

Bei Sargbestattungen beträgt die Ruhezeit 30 Jahre, bei Urnenbestattungen 20 Jahre.